European Accessibility Act (EAA)
Eintrag zuletzt aktualisiert am: 06.05.2024
Der European Accessibility Act (EAA), alias Europäische
Barrierefreiheitsrichtlinie, ist eine wichtige Gesetzgebung der Europäischen Union, die darauf abzielt, die Zugänglichkeit von Produkten und Dienstleistungen für Menschen mit Einschränkungen zu verbessern. In Deutschland ist der EAA im
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (
BFSG) vom 16.06.2021 umgesetzt. Das
BFSG gilt ab dem 28.06.2025 für alle Unternehmen mit 10 oder mehr Mitarbeitern oder 2 Mio Euro Umsatz bzw. Bilanzsumme. Aber: Kleinstunternehmen, die Produkte herstellen, sind zur
Barrierefreiheit verpflichtet! Für Selbstbedienungsterminals gelten die Regelungen erst ab 2040. Bei Verstößen drohen Vertriebsverbote, sowie Abmahnung und / oder Bußgeld bis zu 100.000 Euro.
Der EAA basiert auf der Norm EN 301 549, welche sich an den internationalen Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (
WCAG) orieniert. Der EAA legt Mindestanforderungen fest, die von Herstellern und Dienstleistern eingehalten werden müssen, um sicherzustellen, dass ihre Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen, unabhängig von ihren Fähigkeiten, zugänglich sind. Für Websites und Anwendungen referenziert EN 301 549 direkt den internationalen Standard "
Web Content Accessibility Guidelines" (
WCAG) Version 2.1 auf Level AA.
Zu den Produkten und Dienstleistungen, die unter den EAA fallen gehören:
- Geldautomaten und Bankdienstleistungen
- Computer
- Telefone und TV-Geräte
- Telekommunikationsdienstleistungen
- Websites
- Onlinehandel